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Gase
allgemein (Explosionsgefahr, toxische Wirkung)
Entzündbare Gase
wie Methan, Ethan,
Propan, Butan, Ethylen,
Kohlenstoffmonooxid, usw. können im explosionsgeschützten
Abzug/in der Kapelle abgefackelt oder abgesaugt werden, sofern es keine
großen Mengen sind und die Gase in einer Apparatur entstehen. Hierbei
sind die entsprechenden Sicherheitsvorschriften des Versuchs einzuhalten,
z.B. Rückschlagsicherung bei der Gasdüse, etc.. Wenn sich ein
explosionsfähiges Gemisch im Gefäß, im Abzug oder in einem
Raum gebildet hat, darf auf gar keinen Fall eine Zündquelle angeschaltet
werden. Kleinere Mengen an nicht brennbaren Gasen können im Abzug
durch Absaugen entsorgt werden. Gase mit akuter Toxizität dürfen
an Schulen nicht in Druckflaschen aufbewahrt werden.
Kaliumchlorat
(altes Kaliumchlorat ist oft verunreinigt und daher explosionsgefährlich)
Reste werden in Wasser
gelöst, danach mit verdünnter Salzsäure angesäuert
und mit Eisen- oder Zinkpulver zu Kaliumchlorid reduziert. Nach Umsetzung
mit Natronlauge wird die Schwermetalllösung im Gefäß 4
entsorgt. Frisches
und sauberes Kaliumchlorat kann an Schulen in Kleinmengen aufbewahrt werden.
Kaliumdichromat
und Kaliumchromat (krebserzeugende Stoffe)
Mit Wasser anfeuchten
und im Originalbehälter einem Entsorgungsunternehmen abgeben. Chromate
könnten auch mit Natriumhydrogensulfitlösung (bei pH=2) zu den
weniger gefährlichen Chrom(III)-salzen umgewandelt werden (2 Stunden
warten). Eine Aufbewahrung an Schulen ist problematisch, die Entsorgung
wird empfohlen.
Kaliumcyanid
(stark toxisch, Gefahr der Freisetzung hochgiftiger Blausäuredämpfe)
Lösungen der Cyanide
dürfen auf gar keinen Fall mit Säuren in Berührung kommen.
Die Lösung wird auf pH=11 eingestellt und mit Kupfersulfat als Katalysator
versetzt. Danach tropft man im Abzug tropfenweise 30%ige Wasserstoffperoxidlösung
hinzu und belässt die Lösung für mindestens zwei Stunden.
Dann erfolgt die Entsorgung im Gefäß 4. So
könnte man das Cyanid vernichten, allerdings überlässt man
die Entsorgung am besten einem Experten. Bei Hautkontakt besteht akute
Lebensgefahr! Cyanide sollten an allgemeinbildenden Schulen nicht aufbewahrt
werden.
Kaliumpermanganat
(gewässergefährdend)
Anfeuchten und dicht
in geschlossenem Behälter aufbewahren. Dem Sondermüll mit der
Kennzeichnung "oxidierender Feststoff" zuführen. Kaliumpermanganat
kann in Kleinmengen an Schulen aufbewahrt werden.
Altes
Natrium und Kalium
(Bildung exlosionsfähiger Gasgemische bei Kontakt mit Wasser)
Kleine Mengen in größere
Portionen Brennspiritus geben, bei Kalium Butanol verwenden, 3 Tage stehen
lassen, dann am besten einem Entsorgungsunternehmen abgeben. Die Aufbewahrung
und das Anschaffen von Kalium wird nicht empfohlen. Natrium muss frisch
und oxidfrei in Paraffinöl aufbewahrt werden. Die Natriumbestände
(in Kleinmengen) sind halbjährlich zu prüfen und eventuell zu
erneuern.
Perchlorsäure
(kann im reinen Zustand beim Erhitzen explodieren)
Anfeuchten und in einem
geschlossenem Behälter mit der Kennzeichnung "oxidierende Flüssigkeit"
dem Sondermüll zuführen. Perchlorsäure
sollte an allgemeinbildenden Schulen nicht aufbewahrt werden.
Phosgen
in Gasflaschen (stark toxisch, Lebensgefahr!)
und andere besonders
gefährliche Gas-Altlasten (z.B. Gase mit Fluoranteilen,
Ethylenoxid, Blausäure, u.a.) dürfen nicht durch Lehrkräfte
entsorgt werden, sie sind an allgemeinbildenden Schulen verboten. Hierfür
muss ein spezialisiertes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet werden.
Weißer
Phosphor (toxisch, dies gilt auch
für das Absperrwasser, selbstentzündlich an der Luft)
Im Absperrwasser und
einem sicher schließenden Gefäß einem Entsorgungsunternehmen
abgeben; kleine Mengen können auch mit Ethanol zusammen im Abzug/in
der Kapelle verbrannt werden. Geräte, die mit weißem Phosphor
in Berührung kamen, ausglühen und sorgfältig verbrennen,
Glasgeräte mit Kaliumpermanganat spülen.
Das Aufbewahren von weißem Phosphor an Schulen ist verboten.
Pikrinsäure
(explosionsgefährlich mit weniger als 23% Wasseranteil)
Mit Wasser anfeuchten
und im Originalbehälter mit Beschriftung ("Pikrinsäure angefeuchtet")
einem Entsorgungsunternehmen abgeben. Eine Aufbewahrung an Schulen wird
nicht empfohlen.
Quecksilber
(toxisch, vor allem die Dämpfe)
Verschüttetes Quecksilber
sorgfältig sammeln (nur mit dem im Laborbedarf erhältlichen Quecksilber-Entsorgungssystem),
dies gilt auch bei zerbrochenen Quecksilberthermometern; mit Quecksilber
darf nur über einer Schale oder einem dichten Tablett gearbeitet werden;
Reste von Quecksilber oder seinen Salzen dürfen keinesfalls in den
Müll oder in den Abfluss gegeben werden, dies gilt auch für Batterien;
sie müssen gesondert gesammelt und einem Entsorgungsunternehmen abgegeben
werden. Quecksilber kann nur unter Beachtung der Vorschriften aufbewahrt
werden (Gefäß mit Quecksilber von zweitem, bruchsicheren Kunststoffgefäß
umgeben auf Quecksilberwanne kippsicher stehend in Schrank mit Abzug, Quecksilberentsorgungsset
muss daneben stehen). Das Aufbewahren von Quecksilber und Quecksilbersalzen
an allgemeinbildenden Schulen wird nicht empfohlen, bzw. ist in bestimmten
Bundesländern oder Kantonen verboten, eine Ausnahme bildet das weniger
toxische Quecksilbersulfid.
Schwefelkohlenstoff
und Ether (sehr leicht flüchtig, bilden
mit Luft explosionsfähige Gemische)
Kleinere Reste im Abzug
oder im Freien abbrennen; kühl und in dichten Gefäßen lagern;
größere Reste einem Entsorgungsunternehmen abgeben. Es darf
nur peroxidfreier Diethylether unter Lichtschutz in einem feuersicheren
Schrank unter Verschluss aufbewahrt werden. Bei einer Aufbewahrung im Kühlschrank
muss dieser explosionsgeschützt sein. Von einer Lagerung von Schwefelkohlenstoff
an allgemeinbildenden Schulen wird abgeraten.
Silbersalze
wie Silber(I)-nitrat oder Silber(I)-oxid
und deren Lösungen
Reste mit Wasser anfeuchten
und in gesondertem Gefäß unter Lichtabschluss mit der Beschriftung
"Silbersalze" aufbewahren. Dann einem Entsorgungsunternehmen abgeben. Silbersalze
können in Kleinmengen unter Lichtschutz an den Schulen aufbewahrt
werden.
Tetrachlorkohlenstoff
(toxisch und gewässergefährdend)
Reste im Sammelgefäß
"halogenhaltige organische Stoffe" entsorgen, braune oder lichtdichte Flasche
verwenden. Das Aufbewahren von Tetrachlorkohlenstoff an allgemeinbildenden
Schulen wird nicht empfohlen.
Wasserstoffperoxid
und Lösungen
Mit viel Wasser verdünnen
und in ein Gefäß mit der Beschriftung "Wasserstoffperoxidlösung"
geben. Das Gefäß darf nicht fest verschlossen werden. An einem
dunklen und kühlen Ort mit Abluftanlage aufbewahren und einem Entsorgungsunternehmen
abgeben. Unstabilisiertes Wasserstoffperoxid neigt zur spontanen Explosion.
Im Schullabor sollte nur die stabilisierte, 30%ige Wasserstoffperoxidlösung
gelagert werden. Die Aufbewahrung erfolgt in einer braunen Flasche an einem
lichtgeschützten und kühlen Ort. Für Schülerversuche
wird empfohlen, nur Lösungen bis zu einer Konzentration von 10% einzusetzen.
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