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3.) Qualifikationsbescheinigungen und Pflichtexperimente
 
 
Im Rahmen der geschilderten Ausgangsbedingungen und aus den geforderten Postulaten ergeben sich verschiedene Möglichkeiten zum Ausstellen von Qualifikationsbescheinigungen. Die Testate werden in einem gesonderten Zeugnisheft abgeheftet (Beispiel für ein Titelblatt) und erhalten eine rechtsverbindliche Unterschrift mit Stempel. Die Testate können als reines Teilnahme-Testat ohne Bemerkungen ausgestellt werden oder sie stellen eine qualifizierte Bescheinigung über besondere Fähigkeiten dar (vgl. die Testate 1, 2, 3, 4, 5). Dabei ist zu beachten, dass die Testate nicht dem Charakter einer Note ähneln. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, erhält das Testat einfach nicht. Für besondere Leistungen können zusätzliche Bemerkungen angefügt werden ("X. hat besonders genau experimentiert" oder "Y. hat eine sehr sorgfältige Dokumentation angelegt").
 
 
Inhalte der Testate 1 und 2
 
Name: Einführung in das Arbeiten im chemischen, physikalischen oder biologischen Labor
 
Inhalt: Sicherer Umgang mit Chemikalien und Geräten, Ausführen von Arbeiten nach Arbeitsanleitung (Schülerübungen);

elementare Arbeitsweisen:
Nr. 1; chemisch: Destillieren, Filtrieren, Abdampfen, Chromatographie, Adsorption, Titrieren, analytische Nachweismethoden, Synthesen durchführen (Testat 1)
Nr. 2; physikalisch/mathematisch: Messen, Wiegen, Zählen, Berechnen (nicht im Rahmen des Schulversuchs)
Nr. 3; biologisch: Mikroskopieren, Betrachten, Beobachten, Untersuchen (Testat 2)
 
Bemerkungen: Alle fachspezifischen Arbeitsweisen sollten von den Schülern selbst durchgeführt werden. Von den „Praktikanten“ sind eigenständige Berichte anzufertigen.
 
 
Inhalt des Testates 3
 
Name: Selbständiges Experimentieren und Dokumentieren
 
Inhalt: Planung und Durchführung eines Experiments, Dokumentation der Vorgehensweise, logische Überlegungen zum Verständnis des Experiments
 
Bemerkungen: Aus dem Katalog der geeigneten Experimente sollten mehrere ausgewählt werden. Dabei ist zu beachten, dass Lösungen und Begriffe nicht vorgegeben werden, sondern synoptisch - im gemeinsamen Tun - ausgehandelt werden. Es gelten die Postulate des Kriterienkataloges für verstehendes, zusammenschauend-soziales Lernen.
 
 
Inhalt des Testates 4
 
Name: Selbständiges Experimentieren und Erarbeiten von Fachinformationen in Freiarbeit
(im Schulversuch im Fach Chemie zum Thema Säuren und Laugen)
 
Inhalte: Anhand vorliegender Experimentieranleitungen werden chemische Experimente durchgeführt und ausgewertet. Dabei steht insbesondere das selbständige Erarbeiten von Informationen im Vordergrund
 
Bemerkungen: Von diesem Typ an Testaten sind mehrere denkbar (z.B. in Biologie zum Thema Sinnesorgane oder in Physik zur Optik)
 
 
Inhalt des Testates 5
 
Name: Naturwissenschaftliche Dokumentation eines Projekts
 
Inhalte: Selbständiges Sammeln und Auswerten von Informationen, selbständige Planung von Vorhaben in Abstimmung mit Gruppenpartnern, Reflexion über eigene Lernerfolge und eigenes Verhalten
 
Bemerkungen: Das Projekt sollte so gewählt sein, dass ein kulturgeschichtliches Bewusstsein geschaffen und/oder das künstlerische Gestalten der Natur gefördert wird.
 
Zur Prüfung und zum Schulabschluss ist ein allumfassendes Testat denkbar, welches die verschiedenen Kenntnisse und erworbenen Kompetenzen nochmals zusammenfasst.
 
 
Für alle Vorhaben gelten folgende Grundsätze:

 
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