Startseite
>>> Beiträge
>>> Schulversuch >>> Bescheingungen
und Testate
|
Qualifikationsbescheinigungen
und Pflichtexperimente
|
Im Rahmen der geschilderten
Ausgangsbedingungen und aus den geforderten Postulaten ergeben sich verschiedene
Möglichkeiten zum Ausstellen von Qualifikationsbescheinigungen. Die
Testate werden in einem gesonderten Zeugnisheft abgeheftet (Beispiel
für ein Titelblatt) und erhalten eine rechtsverbindliche Unterschrift
mit Stempel. Die Testate können als reines Teilnahme-Testat ohne Bemerkungen
ausgestellt werden oder sie stellen eine qualifizierte Bescheinigung über
besondere Fähigkeiten dar (vgl. die Testate 1,
2, 3, 4,
5). Dabei ist zu beachten, dass die Testate nicht
dem Charakter einer Note ähneln. Wer die Anforderungen nicht erfüllt,
erhält das Testat einfach nicht. Für besondere Leistungen können
zusätzliche Bemerkungen angefügt werden ("X. hat besonders genau
experimentiert" oder "Y. hat eine sehr sorgfältige Dokumentation angelegt").
Inhalte der Testate 1
und 2
Name: Einführung
in das Arbeiten im chemischen, physikalischen oder biologischen Labor
Inhalt: Sicherer Umgang
mit Chemikalien und Geräten, Ausführen von Arbeiten nach Arbeitsanleitung
(Schülerübungen);
elementare Arbeitsweisen:
Nr. 1; chemisch: Destillieren,
Filtrieren, Abdampfen, Chromatographie, Adsorption, Titrieren, analytische
Nachweismethoden, Synthesen durchführen (Testat
1)
Nr. 2; physikalisch/mathematisch:
Messen, Wiegen, Zählen, Berechnen (nicht im Rahmen des Schulversuchs)
Nr. 3; biologisch: Mikroskopieren,
Betrachten, Beobachten, Untersuchen (Testat 2)
Bemerkungen: Alle fachspezifischen
Arbeitsweisen sollten von den Schülern selbst durchgeführt werden.
Von den „Praktikanten“ sind eigenständige Berichte anzufertigen.
Inhalt des Testates 3
Name: Selbständiges
Experimentieren und Dokumentieren
Inhalt: Planung und Durchführung
eines Experiments, Dokumentation der Vorgehensweise, logische Überlegungen
zum Verständnis des Experiments
Bemerkungen: Aus dem
Katalog der geeigneten Experimente sollten mehrere ausgewählt werden.
Dabei ist zu beachten, dass Lösungen und Begriffe nicht vorgegeben
werden, sondern synoptisch - im gemeinsamen Tun - ausgehandelt werden.
Es gelten die Postulate des Kriterienkataloges für verstehendes, zusammenschauend-soziales
Lernen.
Inhalt des Testates 4
Name: Selbständiges
Experimentieren und Erarbeiten von Fachinformationen in Freiarbeit
(im Schulversuch im Fach
Chemie zum Thema Säuren und Laugen)
Inhalte: Anhand vorliegender
Experimentieranleitungen werden chemische Experimente durchgeführt
und ausgewertet. Dabei steht insbesondere das selbständige Erarbeiten
von Informationen im Vordergrund
Bemerkungen: Von diesem
Typ an Testaten sind mehrere denkbar (z.B. in Biologie zum Thema Sinnesorgane
oder in Physik zur Optik)
Inhalt des Testates 5
Name: Naturwissenschaftliche
Dokumentation eines Projekts
Inhalte: Selbständiges
Sammeln und Auswerten von Informationen, selbständige Planung von
Vorhaben in Abstimmung mit Gruppenpartnern, Reflexion über eigene
Lernerfolge und eigenes Verhalten
Bemerkungen: Das Projekt
sollte so gewählt sein, dass ein kulturgeschichtliches Bewusstsein
geschaffen und/oder das künstlerische Gestalten der Natur gefördert
wird.
Zur Prüfung und
zum Schulabschluss ist ein allumfassendes Testat denkbar, welches die verschiedenen
Kenntnisse und erworbenen Kompetenzen nochmals zusammenfasst.
Für alle Vorhaben
gelten folgende Grundsätze:
-
Die Initiation jedes Vorhabens
erfolgt so, dass die Schüler emotional, intellektuell und sozial angesprochen
sind.
-
Am Anfang steht das Konkrete,
die Abstraktion ist stets der letzte Schritt: zuerst die Schülersprache,
dann die Fachsprache; zuerst die Anschauung der konkreten Natur, dann das
Modell, usw.
-
Alle Vorhaben sind so zu
wählen, dass ein möglichst gleichrangiger Anteil aller Kompetenzen
Geltung findet. Einzelne Kompetenzen dürfen nie isoliert gesehen werden.
Beispielsweise kann eine Förderung der Selbständigkeit innerhalb
der Freiarbeit eine Stärkung des systematischen Fachwissens nach sich
ziehen, wenn der Schüler gelernt hat, sich Wissen selbst anzueignen.
Bei der Ausstellung von
Qualifikationsbescheinigungen ist zu beachten, dass die einzelnen Qualifikationen
aufgeschlüsselt sind und differenziert betrachtet werden. Dabei steht
generell das erworbene Können im Vordergrund und nicht das erworbene
„Nichtwissen“.