vorherige Seite
Inhaltsverzeichnis
nächste Seite
|
3.) Qualifikationsbescheinigungen
und Pflichtexperimente
|
Im Rahmen der geschilderten Ausgangsbedingungen
und aus den geforderten Postulaten ergeben sich verschiedene Möglichkeiten
zum Ausstellen von Qualifikationsbescheinigungen. Die Testate werden in
einem gesonderten Zeugnisheft abgeheftet (Beispiel
für ein Titelblatt) und erhalten eine rechtsverbindliche Unterschrift
mit Stempel. Die Testate können als reines Teilnahme-Testat ohne Bemerkungen
ausgestellt werden oder sie stellen eine qualifizierte Bescheinigung über
besondere Fähigkeiten dar (vgl. die Testate 1,
2, 3, 4,
5). Dabei ist zu beachten, dass die Testate nicht
dem Charakter einer Note ähneln. Wer die Anforderungen nicht erfüllt,
erhält das Testat einfach nicht. Für besondere Leistungen können
zusätzliche Bemerkungen angefügt werden ("X. hat besonders genau
experimentiert" oder "Y. hat eine sehr sorgfältige Dokumentation angelegt").
Inhalte der Testate 1
und 2
Name: Einführung in das Arbeiten
im chemischen, physikalischen oder biologischen Labor
Inhalt: Sicherer Umgang mit Chemikalien
und Geräten, Ausführen von Arbeiten nach Arbeitsanleitung (Schülerübungen);
elementare Arbeitsweisen:
Nr. 1; chemisch: Destillieren, Filtrieren,
Abdampfen, Chromatographie, Adsorption, Titrieren, analytische Nachweismethoden,
Synthesen durchführen (Testat 1)
Nr. 2; physikalisch/mathematisch: Messen,
Wiegen, Zählen, Berechnen (nicht im Rahmen des Schulversuchs)
Nr. 3; biologisch: Mikroskopieren, Betrachten,
Beobachten, Untersuchen (Testat 2)
Bemerkungen: Alle fachspezifischen Arbeitsweisen
sollten von den Schülern selbst durchgeführt werden. Von den
„Praktikanten“ sind eigenständige Berichte anzufertigen.
Inhalt des Testates 3
Name: Selbständiges Experimentieren
und Dokumentieren
Inhalt: Planung und Durchführung
eines Experiments, Dokumentation der Vorgehensweise, logische Überlegungen
zum Verständnis des Experiments
Bemerkungen: Aus dem Katalog der geeigneten
Experimente sollten mehrere ausgewählt werden. Dabei ist zu beachten,
dass Lösungen und Begriffe nicht vorgegeben werden, sondern synoptisch
- im gemeinsamen Tun - ausgehandelt werden. Es gelten die Postulate des
Kriterienkataloges für verstehendes, zusammenschauend-soziales Lernen.
Inhalt des Testates 4
Name: Selbständiges Experimentieren
und Erarbeiten von Fachinformationen in Freiarbeit
(im Schulversuch im Fach Chemie zum Thema
Säuren und Laugen)
Inhalte: Anhand vorliegender Experimentieranleitungen
werden chemische Experimente durchgeführt und ausgewertet. Dabei steht
insbesondere das selbständige Erarbeiten von Informationen im Vordergrund
Bemerkungen: Von diesem Typ an Testaten
sind mehrere denkbar (z.B. in Biologie zum Thema Sinnesorgane oder in Physik
zur Optik)
Inhalt des Testates 5
Name: Naturwissenschaftliche Dokumentation
eines Projekts
Inhalte: Selbständiges Sammeln und
Auswerten von Informationen, selbständige Planung von Vorhaben in
Abstimmung mit Gruppenpartnern, Reflexion über eigene Lernerfolge
und eigenes Verhalten
Bemerkungen: Das Projekt sollte so gewählt
sein, dass ein kulturgeschichtliches Bewusstsein geschaffen und/oder das
künstlerische Gestalten der Natur gefördert wird.
Zur Prüfung und zum Schulabschluss
ist ein allumfassendes Testat denkbar, welches die verschiedenen Kenntnisse
und erworbenen Kompetenzen nochmals zusammenfasst.
Für alle Vorhaben
gelten folgende Grundsätze:
-
Die Initiation jedes Vorhabens erfolgt so,
dass die Schüler emotional, intellektuell und sozial angesprochen
sind.
-
Am Anfang steht das Konkrete, die Abstraktion
ist stets der letzte Schritt: zuerst die Schülersprache, dann die
Fachsprache; zuerst die Anschauung der konkreten Natur, dann das Modell,
usw.
-
Alle Vorhaben sind so zu wählen, dass
ein möglichst gleichrangiger Anteil aller Kompetenzen Geltung findet.
Einzelne Kompetenzen dürfen nie isoliert gesehen werden. Beispielsweise
kann eine Förderung der Selbständigkeit innerhalb der Freiarbeit
eine Stärkung des systematischen Fachwissens nach sich ziehen, wenn
der Schüler gelernt hat, sich Wissen selbst anzueignen.
Bei der Ausstellung von Qualifikationsbescheinigungen
ist zu beachten, dass die einzelnen Qualifikationen aufgeschlüsselt
sind und differenziert betrachtet werden. Dabei steht generell das erworbene
Können im Vordergrund und nicht das erworbene „Nichtwissen“.