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 Feinstaubmasken Sie werden benötigt, wenn mit Feststoffen gearbeitet wird, die zerstäuben können oder wenn die Gefahr besteht, dass feste Chemikalien in die Atemwege gelangen. Empfohlen werden Feinstaubmasken mit Ausatemventil. Sie müssen mit Hilfe des Metallbandes vor allem um die Nase herum dicht angelegt werden. Beim Arbeiten mit Cobalt(II)-chlorid wäre eine Feinstaubmaske vorgeschrieben, an Schulen ist aber die Verwendung krebserzeugender Stoffe verboten. Holzbearbeitende Maschinen dürfen nur mit einer Absaugvorrichtung betrieben werden. Eventuell ist dann auch das Tragen einer Feinstaubmaske in Kombination mit einer Schutzbrille notwendig.  Die häufigste Anwendung in Schulen stellt der Einsatz beim Abfüllen von Pigmenten oder anderer fein verteilter Stoffe dar. Beim Arbeiten mit Pigmenten ist kein Tragen einer Feinstaubmaske erforderlich, wenn einige Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden: 
 Atemschutzmasken 
kommen bei giftigen und aggressiven Stoffen zum Einsatz. Im 
                    Schulunterricht sollte generell so experimentiert 
werden, dass eine 
                    Atemschutzmaske nicht notwendig wird. In Schullabors
 müssen 
                    Atemschutzmasken aber vorliegen, weil 
gefährliche Situationen 
                    auftreten können. Halbmasken schützen Nase
 und Mund, Vollmasken das gesamte Gesicht. Empfohlen wird ein 
Kombinationsschutz gegen organische, anorganische und saure Gase. Treten
 toxische oder saure Gase aus, muss ein 
                    Fachraum sofort evakuiert werden. In einem solchen 
Fall muss die 
                    Lehrkraft eine Atemschutzmaske aufziehen, damit sie 
weiter instruieren kann. Auch beim Abfüllen von Flaschen ist bei 
bestimmten 
                    Stoffen das Tragen einer Atemschutzmaske 
erforderlich.  Halbmaske gegen organische Dämpfe, Gase und Partikel Abzug (Digestor, schweiz. Kapelle) Treten Dämpfe, Gase oder Aerosole in gefährlicher Konzentration auf, darf nur im Abzug experimentiert werden. Abzüge in Schulen müssen nach den neuen Normen konstruiert sein, eine regelmäßige Prüfung ist erforderlich. Die Arbeitsfläche muss brand- und chemikalienbeständig sein. Arbeitsflächen, die einem brennenden Magnesiumband nicht standhalten, sind für Schulen ungeeignet. Die bewegliche Frontscheibe ist im Idealfall mit Seitenschiebern ausgestattet. Werden Experimente durchgeführt, bei denen eine Stichflamme auftritt, ist zu prüfen, ob der Abzug auch seitlich und oben mit genügend Brandschutz ausgestattet ist.  Raum- und Schranklüftung Nicht nur Labors, sondern auch Fachräume benötigen eine gut ziehende Raumlüftung. Damit wird eine Ansammlung gefährlicher Gase und Dämpfe verhindert. Chemikalienschränke und auch der Schrank mit den Entsorgungsgefäßen müssen mit einer kontinuierlich laufenden Lüftungsanlage versehen sein. 
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