Lehrkräfte
sind verpflichtet, eine Sicherheitseinweisung bei den Schülern vorzunehmen.
Dazu gehören:
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Durchsprechen allgemeiner
Sicherheitsregeln und Demonstrieren der Regeln anhand von Gesten und Vorführungen
(Arbeitsblatt).
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Einteilung eines Arbeitsdienstes
zum Austeilen und Einsammeln von Geräten und Chemikalien.
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Kenntnis der wichtigsten
Laborgeräte (Arbeitsblatt).
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Einführung in das Arbeiten
mit einem Gasbrenner.
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Kenntnis der GHS-Piktogramme
und die möglichen Gefahren. (Arbeitsblatt)
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Hinweisen auf räumliche
Besonderheiten, Kenntnis der Rettungszeichen
und das Verhalten im Brandfall.
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Arbeitsblatt
pdf-Datei
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