Rechtliche
Grundlagen
Bevor Sie selbst Chemie
unterrichten, sollten Sie sich mit den wichtigsten rechtlichen Bestimmungen
vertraut machen. Die Lizenz zum Unterrichten erwerben Sie in Ihrer Ausbildung.
Dazu gehört zum Beispiel:
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Fachkenntnisse über Stoffeigenschaften
und gefährliche Reaktionen der Stoffe (siehe im Chemikalienlexikon)
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Kenntnisse über Inhalte der Gefahrstoffverordnung,
sie regelt den Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen
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Bedienung von Laborgeräten, Gasbrennern
und Gasflaschen
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Sicherheitsvorkehrungen und Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemein muss sich die Lehrkraft an drei
grundlegende Pflichten halten. Zu jeder Pflicht werden ein paar Beispiele
genannt:
1.
Ermittlungspflicht
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Wie müssen Gefäße gekennzeichnet
werden? (siehe Chemikalienlexikon
und RS-Sätze)
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Welche mögliche Gefahren gehen von den
Stoffen aus? Dies gilt auch für Stoffe aus Altlasten! (siehe unter
Entsorgung)
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Ist ein harmloserer Ersatzstoff möglich?
2. Schutzpflicht
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Beim Experimentieren dürfen gefährliche
Stoffe nicht frei werden und wenn, dann nur im Rahmen der gesetzlich erlaubten
Grenzwerte (MAK = Maximale Arbeitsplatz-Konzentration)
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Mit sehr giftigen Stoffen oder bei der Freisetzung
solcher, darf nur im Abzug gearbeitet werden.
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Experimente mit krebserzeugenden Stoffen sollten
in der Schule nicht mehr durchgeführt werden.
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Explosivstoffe dürfen nur in geringsten
Mengen hergestellt und nicht gelagert werden.
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Es darf nur mit geringsten Stoffmengen gearbeitet
werden.
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Beim Arbeiten mit Gefahrstoffen sind entsprechende
Sicherheitsmaßnahmen zu treffen (z.B. Schutzbrille,
Schutzhandschuhe. etc.).
3. Informationspflicht
Zu Beginn des Schuljahres erhalten die
Schüler eine grundlegende Einweisung in das Arbeiten mit Laborgeräten
und gefährlichen Chemikalien. Dazu gehört auch eine Einweisung
in das Arbeiten mit dem Gasbrenner.
Vor jedem Experiment oder jeder Schülerübung im laufenden Unterricht
werden Informationen über mögliche Gefahren gegeben, z.B.:
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Was könnte schlimmstenfalls passieren?
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Welche Sicherheitsvorkehrungen sind notwendig?
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Wie werden die Stoffe entsorgt?
Eine Verletzung dieser Pflichten kann zu rechtlichen
Konsequenzen gegen die Lehrkraft führen. Aufgrund
der verbindlichen Informationspflicht (s.o.) wird hier eine Einführung
in das sichere Arbeiten im Chemieunterricht besonders sorgfältig
dargestellt.