Rechtliche Grundlagen
 
 
Bevor Sie selbst Chemie unterrichten, sollten Sie sich mit den wichtigsten rechtlichen Bestimmungen vertraut machen. Die Lizenz zum Unterrichten erwerben Sie in Ihrer Ausbildung. Dazu gehört zum Beispiel: Allgemein muss sich die Lehrkraft an drei grundlegende Pflichten halten. Zu jeder Pflicht werden ein paar Beispiele genannt:
 
1. Ermittlungspflicht 2. Schutzpflicht 3. Informationspflicht
 
Zu Beginn des Schuljahres erhalten die Schüler eine grundlegende Einweisung in das Arbeiten mit Laborgeräten und gefährlichen Chemikalien. Dazu gehört auch eine Einweisung in das Arbeiten mit dem Gasbrenner. Vor jedem Experiment oder jeder Schülerübung im laufenden Unterricht werden Informationen über mögliche Gefahren gegeben, z.B.: Eine Verletzung dieser Pflichten kann zu rechtlichen Konsequenzen gegen die Lehrkraft führen. Aufgrund der verbindlichen Informationspflicht (s.o.) wird hier eine Einführung in das sichere Arbeiten im Chemieunterricht besonders sorgfältig dargestellt.
 
 
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