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Kennzeichnung und Bedienung von Gasflaschen
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Die farbliche Kennzeichnung der Gasflaschen wurde zum 1. Juli 2006 innerhalb der EU und der Schweiz einheitlich festgelegt. Grundlage ist die Euro-Norm DIN EN 1089-3. Während der Übergangszeit (bis Ende 2006) wurde auf den Flaschen ein großes "N" aufgedruckt (Neu, New, Nouveau), um Verwechslungen mit den alten Flaschen zu vermeiden. Die Farbkennzeichnung wird nur für die Flaschenschulter empfohlen, die Farbe des Flaschenkörpers ist nicht vorgeschrieben. Trotzdem hat sich die Gasindustrie auf ein bis drei Wahlmöglichkeiten festgelegt:
 
 
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In der Grafik sind aus didaktischen Gründen die ursprünglichen Farben der Flaschenkörper verwendet worden. In der Regel wird für den Flaschenkörper jedoch Grau oder die Farbe der Schulter verwendet. Bei Gasflaschen für die medizinische Verwendung ist der Flaschenkörper generell weiß. Damit lassen sich die industriellen Gase leicht von den medizinischen Gasen, die in der Regel eine größere Reinheit besitzen, unterscheiden.
 
Der Gefahrgutaufkleber ist die einzige verbindliche Kennzeichnung des Flascheninhaltes. Dieser richtet sich nach den Vorschriften der GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn). Die Grafik stellt ein Beispiel zur Kennzeichnung einer Flasche mit technischem Sauerstoff dar.
 
 
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Gasflaschen mit Flüssiggas oder mit LPG (Liquefied Petroluem Gas) unterliegen einer anderen Norm. Bei Flüssiggas handelt es sich in der Regel um ein Gasgemisch mit hohem Propananteil (95%) und geringen Anteilen Butan, Ethan, Ethen oder Butanisomeren. Propangasflaschen sind rot gefärbt, für Campingzwecke dürfen auch graue Flaschen eingesetzt werden. Auch sie werden mit einer entsprechenden Sicherheitskennzeichnung versehen.
 
Manche Hersteller wie die Gebr. Gloor AG in Burgdorf/CH stellen farblich markierte Druckreduzierventile her, die auf die Schulterfarben der Gasflaschen abgestimmt sind. Damit lassen sich Verwechslungen beim Anschluss der Ventile vermeiden.
 
 
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(Foto mit freundl. Genehmigung der Gebr. Gloor AG)
 
 
Bei der Lagerung von Gasflaschen ohne Druckreduzierventil ist das Flaschenventil (1) generell geschlossen. Es darf nicht vor dem Aufsetzen des Reduzierventils geöffnet werden. Das Aufsetzen erfolgt mit Hilfe eines passenden Schraubschlüssels. Beim Öffnen des Flaschenventils (1) zeigt Manometer a den vorhandenen Flaschendruck an. Durch Multiplizieren des Flaschendrucks (z.B. 100 bar) mit dem Flaschenraum (z.B. 12 Liter) erhält man die verfügbare Gasmenge in Liter (Beispiel: 100x12=1200 Liter). Mit dem Druckminderer (Stellschraube 2) lässt sich der Arbeitsdruck einstellen. Dieser bewegt sich im Schullabor in der Regel zwischen 0,5 und 1 bar. Der Arbeitsdruck wird vom Manometer b angezeigt. Die Entnahme des Gases erfolgt durch Aufdrehen des Absperrventils (3). Es werden Schläuche aus Silicon empfohlen, da Gummischläuche leicht brüchig werden. Außerdem sind die Schläuche mindestens einmal jährlich zu erneuern.
 
Es ist aus Sicherheitsgründen sehr wichtig, dass nach dem Ende der Arbeit die Ventile wieder geschlossen werden. Man dreht zunächst das Flaschenventil (1) fest zu und entlässt dann das restliche Gas durch Aufdrehen des Absperrventils (3) aus dem Druckreduzierventil. Danach wird die Stellschraube für den Arbeitsdruck (2) wieder zurückgefahren. Die Stellung der Stellschraube ist vor jeder Gasentnahme erneut zu überprüfen.
 
 
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