Wie sehen nun Aufgaben aus, durch welche
diese zentrale Mindestkompetenz erfasst werden könnte? Es liegt nahe,
die zu entwickelnden Aufgaben (Prüfung) den zu überprüfenden
Kriterien (Beherrschen des Gasbrenners) analog zu gestalten. Das bedeutet
in unserem Fall, dass die Prüfungsaufgaben handlungsorientiert sein
müssen, was eine Abfrage in Form eines Papier-Bleistift-Tests nicht
leisten kann. Die Aufgaben sollen einen Minimalkatalog an Kompetenz im
Umgang mit dem Gasbrenner repräsentieren. Überprüft werden
soll die Fertigkeit eines Schülers bzw. einer Schülerin, den
Gasbrenner fachgerecht in und außer Betrieb zu setzen.
Über diese Handlungsorientierung
hinaus ist von dem Testverfahren zu fordern, dass es das Beherrschen von
wenigen Schlüsselwörtern im Umgang mit dem Gasbrenner überprüft.
Auf diese Weise soll ein Mindestmaß an Kommunikationsfertigkeit für
spätere Unterrichtsanweisungen durch die Lehrperson sichergestellt
werden.
Im einzelnen wird von den Schülerinnen
und Schülern daher das erfolgreiche Absolvieren der folgenden zwei
Testsequenzen verlangt:
Sequenz I. Inbetriebsetzung des Brenners
a. Schutzbrille aufsetzen
b. Gashahn öffnen
c. Feuerzeugflamme an das Brennerrohr
halten
d. Gasregulierung öffnen
e. Begriff „leuchtende Brennerflamme“
nennen
f. Luftregulierung leicht öffnen
g. Begriff „entleuchtete Brennerflamme“
nennen
h. Luftregulierung ganz öffnen
i. Begriff „rauschende Brennerflamme“
nennen
Sequenz II. Außerbetriebsetzung
des Brenners
a. Luftregulierung leicht schließen
b. Begriff „entleuchtete Brennerflamme“
nennen
c. Luftregulierung ganz schließen
d. Begriff „leuchtende Brennerflamme“
nennen
e. Gasregulierung schließen
f. Gashahn schließen
g. Schutzbrille abnehmen
Bei der hier vorgeschlagenen Prüfungssequenz
überprüfen die Aufgaben I.e.,g. und i. sowie II.b. und d. das
Beherrschen der zur Unterrichtskommunikation notwendigen Grundbegriffe.
Die Verwendung der Begriffe zur Kennzeichnung der unterschiedlichen Flammenarten
ist in den gängigen Chemie-Lehrbüchern nicht einheitlich (z.B.
Frühauf & Tegen, 1993; Geiger, Haupt, Kloppert & Kunze, 1988).
Wir schlagen hier in Übereinstimmung mit Thomas, Quante und Hefele
(1983) die Begriffe leuchtende, entleuchtete sowie rauschende Brennerflamme
vor. Diese Begriffe orientieren sich sehr stark an der sinnlichen Erfahrungswelt
der Schülerinnen und Schüler. Insofern ist davon auszugehen,
dass die Begriffe einfach erlern- und abrufbar sind. Sie stellen deshalb
schon früh die kommunikative Grundlage für die Untersuchung der
Eigenschaften der drei Flammenarten in Form des Schülerexperimentes
zur Verfügung.
Die Benennung von einzelnen Teilen des
Brenners (etwa Brennerrohr, Gasdüse etc.) wird hier nicht verlangt,
da diese Begriffe nicht zur Mindestkompetenz im oben geschilderten Sinne
gehören. Die übrigen Teile der Prüfungssequenzen überprüfen,
ob der Schüler oder die Schülerin in der Lage ist, den Brenner
sachgerecht zu bedienen.
Die Prüfungssequenzen erfassen —
wie argumentiert — die Mindestkompetenz eines Schülers bzw.
einer Schülerin im Umgang mit dem und die Verständigung über
den Brenner. Der von uns aufgestellte Minimalkatalog rechtfertigt, erst
bei Beherrschung aller Prüfungsteile von einem Bestehen — d.h. von
Vorliegen der notwendigen Mindestkompetenz — auszugehen.
Für eine Schülerin beispielsweise,
die alle Prüfungsteile bis auf I.a. (Aufsetzen der Schutzbrille) beherrscht,
kann eine Teilnahme am weiteren Experimentalunterricht nicht verantwortet
werden. Ein Schüler, der zwar das In- und Außerbetriebsetzen
des Brenners beherrscht, eine der Flammenarten jedoch nicht benennen kann,
wird in nachfolgenden Experimentalsituationen mit großer Wahrscheinlichkeit
Anweisungen der Lehrerin/des Lehrers, mit einer bestimmten Flammenart zu
arbeiten, nicht umsetzen können. Weil wir die Prüfungssequenz
so ausgewählt haben, dass sie all das repräsentiert, was Schülerinnen
und Schüler für erfolgreiches Arbeiten mit dem Brenner mindestens
können müssen, erscheint es uns insofern angebracht, nur bei
erfolgreichem Absolvieren aller Prüfungsteile davon auszugehen, dass
die notwendige Mindestkompetenz vorliegt.
4. Die
Brennerprüfung
4.1. Durchführung
Die Brennerprüfung steht im Zentrum
einer dreistündigen Unterrichtseinheit. Gegenstand der ersten Stunde
ist die Benennung und Funktionsweise der einzelnen Bauteile des Brenners
am Realobjekt. Dann erfolgt durch die Lehrperson eine Demonstration, in
welcher die Schülerinnen und Schüler zunächst die Möglichkeiten
haben, den sach- und fachgerechten Umgang mit dem Brenner zu beobachten
(Modellernen). Diese Demonstration umfasst alle Elemente der späteren
Prüfungssequenz. Die Brennerprüfung und die Bedingungen für
ihr Bestehen werden an dieser Stelle bereits angekündigt. In der Hausaufgabe
sollen die Schülerinnen und Schüler mit Hilfe des Schulbuches
einen Gasbrenner zeichnen und die einzelnen Bauteile richtig beschriften.
Während der zweiten Unterrichtsstunde
haben die Schülerinnen und Schülern in Gruppen ausreichend Zeit
für das Einüben des sachgerechten Umgangs mit dem Gasbrenner.
Fragen können gestellt und beantwortet, praktische Hilfestellung kann
durch Gruppenmitglieder bzw. den Lehrer/die Lehrerin geleistet werden.
Die dritte Stunde beginnt mit einem kurzen Lehrervortrag, in dem nochmals
die notwendigen Bedingungen zur Durchführung und zum Bestehen der
Brennerprüfung genannt werden. Danach steht Zeit zur Verfügung,
die Prüfungssequenzen einzuüben und anschließend die Brennerprüfung
abzulegen. Nach bestandener Prüfung durch alle Mitglieder einer Gruppe
schließt sich die Untersuchung von Eigenschaften der unterschiedlichen
Flammenarten im Schülerexperiment an (vgl. Punkt 5.).
Für die Durchführung der Brennerprüfung
sind folgende organisatorische Rahmenbedingungen zu beachten:
1. Jede Gruppe soll sich per Handzeichen
erst dann zur Brennerprüfung anmelden, wenn alle Mitglieder glauben,
die notwendigen Fertigkeiten zu beherrschen.
2. Die Prüfung gilt als bestanden,
wenn die oben genannten Anforderungen vollständig erfüllt sind.
Auf einem Prüfungsbogen dokumentiert die Lehrperson das Bestehen bzw.
Nichtbestehen der einzelnen Prüfungsteile (vgl. Kopiervorlage in der
Originalveröffentlichung).
3. Besteht ein Mitglied der Gruppe die
Prüfung nicht, wird die Prüfung der gesamten Gruppe abgebrochen.
Nach einer erneuten Übungsphase, während der sich die Schüler/-innen
gegenseitig bei der Vorbereitung auf einen erneuten Prüfungsdurchgang
unterstützen, kann eine weitere Anmeldung erfolgen.
4. Die Prüfung kann einmal wiederholt
werden. Bei Nichtbestehen wird von der Lehrperson eine Nachschulung in
der unterrichtsfreien Zeit angeboten (z.B. nach der 6. Stunde).
5. Gruppen, deren Mitglieder die Prüfung
bestanden haben, sind zur ersten selbständigen Untersuchung berechtigt
(Temperaturuntersuchung der jeweiligen Flammenart mit Hilfe von Magnesiastäbchen).
6. Das Bestehen der Brennerprüfung
wird durch einen Stempelaufdruck unter Ergänzung des Prüfungsdatums
und der Unterschrift des Prüfers im Brennerpass des Schülers
bzw. der Schülerin dokumentiert (vgl. Kopiervorlage in der Originalveröffentlichung).
7. Es wird erst dann mit Schülerexperimenten
im Klassenverband fortgefahren, wenn alle Schüler/-innen die Brennerprüfung
bestanden haben.
4.2. Erste Erfahrungen
Beim Einsatz der Brennerprüfung in
vier Klassen der Jahrgangsstufen 7 von zwei unterschiedlichen Realschulen
in Nordrhein-Westfalen konnten wir folgende Beobachtungen machen:
Andreas Dickhäuser
Realschule im Gustav-Heinemann-Schulzentrum
Fachschaft Chemie
Kirchstraße 50
46539 DINSLAKEN
Dr. Dipl.-Psych. Oliver Dickhäuser
Justus-Liebig-Universität Gießen
Fachbereich 06
- Pädagogische Psychologie -
Otto-Behaghel-Straße 10f
35394 GIESSEN
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